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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JonFit GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JonFit GmbH und ihren Mitgliedern sowie Nutzern im Fitnessstudio und für Vorverkaufs-Mitgliedschaften.
(2) Abweichende Bedingungen des Mitglieds oder Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die JonFit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbeginn

(1) Die Darstellung der Mitgliedschaften und Leistungen auf der Website, im Studio oder im Rahmen von Vorverkaufsaktionen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar.

(2) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung ist das Mitglied verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und durch aktive Bestätigung (z. B. Setzen eines Häkchens im Online- oder Tablet-Anmeldeprozess) zu akzeptieren.
Ohne diese Zustimmung ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.

(3) Mit Abschluss des Anmeldevorgangs (z. B. durch Betätigung des Buttons „bestellen“ oder einer entsprechend eindeutig formulierten Schaltfläche) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab.

(4) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung der JonFit GmbH (durch Akzeptierung der AGB's ) zustande. Eine gesonderte handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

(5) Für Vorverkaufsmitgliedschaften beginnt die Leistungserbringung mit der offiziellen Studioeröffnung, unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.

§ 3 Leistungen und Mitgliedsbeiträge
(1) Die Leistungen von JonFit umfassen die Nutzung der Trainingsfläche, Geräte, Sanitäranlagen sowie ggf. Kursangebote. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Studio oder auf der Website.
(2) Zusatzleistungen (z. B. spezielle Kurse, Nutzung von Lichttherapie und Welljet Massage, Personal Training) können gesondert geregelt und berechnet werden.

(3)Bei Vertragsabschluss wird ein einmaliges Startpaket in Höhe von 49,00 € erhoben. Dieses ist unabhängig vom monatlichen Mitgliedsbeitrag fällig und wird mit Vertragsbeginn eingezogen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag mit der geringsten Laufzeit hat eine Mindestdauer von 6 Monaten.
(2) Die Kündigung des Mitgliedsvertrags muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich erfolgen.
(3) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz verlegt und dadurch der Anfahrtsweg zum Studio mehr als 25 km beträgt. In diesem Fall kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich und unbefristet mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

§ 5 Zahlungsweise
(1) Die Beiträge sind monatlich im Voraus zum ersten Werktag eines jeden Monats zu zahlen (z. B. per SEPA-Lastschrift oder Überweisung).
(2) Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Mahnungen können angemessene Kosten berechnet werden.

(3)Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag wird eine jährliche Servicepauschale erhoben. Die Höhe sowie der Fälligkeitszeitpunkt ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag.

§ 6 Vorverkauf
(1) Das Vorverkaufsangebot gilt nur für Mitgliedschaften, die im Rahmen dieses speziellen Angebots abgeschlossen werden und unterliegt den in § 3 genannten Konditionen.
(2) Die Leistungserbringung beginnt erst mit der offiziellen Studioeröffnung und dem ersten Training, nicht mit der Anmeldung.

(3) Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anmeldung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der offiziellen Studioeröffnung eingelöst werden muss. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einlösung, sollte das Vorverkaufsangebot verfallen und es bestand kein Anspruch mehr auf die Vorverkaufs-Konditionen. Abweichend von dieser ursprünglichen Regelung wird § 3 aus Gründen der Fairness wie folgt angepasst:
Unabhängig vom Zeitpunkt der Einlösung beginnt die Leistungserbringung erst mit der offiziellen Studioeröffnung.
Der erste Monat nach der Studioeröffnung wird beitragsfrei gewährt, das heißt ohne Abzug eines Monatsbeitrags.

Unberührt hiervon bleiben das einmalige Startpaket sowie die Servicepauschale, die gemäß den vertraglichen Vereinbarungen anfallen.
Die weiteren Vertragsmonate werden anschließend regulär gemäß der vereinbarten Vertragslaufzeit und den geltenden Konditionen berechnet.
(4) Es gelten dieselben Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten wie für reguläre Mitgliedschaften, soweit nicht anders angegeben.
(5) Die Nutzung der Lichttherapie oder des Solariums ist im Rahmen des Vorverkaufsangebots auf einmal pro Woche beschränkt. Ab dem Ende der ersten Vertragslaufzeit können diese Leistungen – wie im Normaltarif vorgesehen – zusätzlich zur Mitgliedschaft gebucht werden.

§ 7 Ruhezeiten und Aussetzungen
(1) Bei Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren schwerwiegenden Gründen kann auf Antrag und gegen Nachweis eine Aussetzung der Mitgliedschaft vereinbart werden.
(2) Die Dauer und Bedingungen der Aussetzung werden individuell geregelt und schriftlich bestätigt.

§ 8 Hausordnung
(1) Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags und hängt im Studio aus. Mitglieder verpflichten sich, diese einzuhalten.
(2) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann die JonFit GmbH nach Abmahnung das Hausrecht ausüben oder den Vertrag kündigen.

§ 9 Haftung
(1) Die JonFit GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
(3) Für selbstverschuldete Verletzungen sowie für den Verlust mitgebrachter Gegenstände übernimmt die JonFit GmbH keine Haftung.

§ 10 Datenschutz
(1) Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung, Mitgliederverwaltung und Zahlungsabwicklung verarbeitet werden.
(2) Eine Nutzung zu Marketingzwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
(3) Es gelten die auf der Website veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

§ 11 Änderungen der AGB
(1) Die JonFit GmbH behält sich vor, diese AGB aus wichtigem Grund zu ändern.
(2) Änderungen werden den Mitgliedern mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(3) Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch bleibt der bisherige Vertrag bestehen oder das Mitglied kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 12 Sonderaktion „3 Monate 50 % sparen“

(1) Die Sonderaktion „3 Monate 50 % sparen“ gilt ausschließlich für den Abschluss der Mitgliedschaften „TopFit“ und „UltraFit“.

(2) Im Rahmen dieser Sonderaktion wird der jeweils vereinbarte Monatsbeitrag für die ersten drei (3) Vertragsmonate um 50 % reduziert. Ab dem vierten Vertragsmonat gilt automatisch der reguläre, vertraglich vereinbarte Monatsbeitrag.

(3) Die Sonderaktion betrifft ausschließlich den monatlichen Mitgliedsbeitrag. Einmalige oder zusätzliche Kosten, insbesondere das Startpaket sowie die Service-Pauschale, bleiben von der Rabattierung unberührt und sind in voller Höhe zu entrichten.

(4) Eine Kombination dieser Sonderaktion mit weiteren Rabatten, Aktionen oder Sonderkonditionen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Karlsbad / Amtsgericht Mannheim.

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